Weitere mögliche Folgen


Arbeit

Gem. der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erhält der Arbeitgeber (z. B. im öffentlichen Dienst, Bundeswehr) eine entsprechende Mitteilung. Neben der strafrechtlichen Problematik können sich auch disziplinarrechtliche bzw. sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben.

Familie / Freunde

Abhängige Personen verlieren im Laufe der Zeit ihre herkömmlichen sozialen Kontakte. Sie verlieren jegliches Interesse an anderen Personen oder Hobbies. Ihr Leben konzentriert sich zunehmend auf die Beschaffung von Drogen und die Umstände, die mit dem Konsum einhergehen. Mit zunehmendem Konsum ergeben sich neben sozialen auch körperliche und psychische Schäden.

Schule

Wenn die Schule Kenntnis erlangt, dass Schülerinnen oder Schüler illegale Drogen konsumieren oder damit handeln, ist sie zum Handeln verpflichtet. Welche Vorgehensweise dabei angemessen ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Die Schule muss dabei immer den Schutz und die Fürsorge für den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin, aber auch den Schutz der Mitschüler im Blick haben. Nicht jeder Drogenverdacht muss der Polizei gemeldet werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass die Schule bzw. die Lehrkraft versucht, durch Gespräche mit dem betreffenden Schüler/Schülerin, den Erziehungsberechtigten und der Drogenkontaktlehrkraft einer Abhängigkeit von Drogen erfolgreich entgegenzuwirken. Vor allem in den Fällen, in denen es sich um ein jugendtypisches „Ausprobieren“ handelt. Hilfreich wäre unter Umständen aber auch das Hinzuziehen des Schularztes, des Schulpsychologen, einer Drogenberatungsstelle etc.

Die Verständigung der Polizei ist vor allem dann geboten, wenn eine Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler zu befürchten ist. Dies ist der Fall, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, dass mit illegalen Drogen gehandelt bzw. diese unter den Schülern weitergegeben werden.